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	<title>Alternative Europa Plattform &#187; Bürokratie</title>
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	<description>Volksenscheid Zins- und Zinseszins Rettungspaket-bremse Grundgesetz Bürgergeld Grundeinkommen</description>
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		<title>Quo vadis, Deutsche Europapolitik?</title>
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		<pubDate>Thu, 27 Aug 2009 04:01:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>AJG</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Heute am 26.8.2009 diskutierten im DLF zum Thema Lissabon-Vertrag die Teilnehmer: Alexander Graf Lambsdorff, MdEP, Liberale, Brüssel Jo Leinen, MdEP, SPD, Brüssel Carl Otto Lenz, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof a.D., Bensheim Hans-Peter Uhl, Innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Berlin Nicht eingeladen waren leider Prof. Karl Albrecht Schachtschneider der eigentliche Kläger der Verfassungsklage die Peter Gauweiler zusammen mit Oskar Lafontaine in Karlsruhe eingereicht haben. Die Diskussion befasste sich im Wesentlichen darüber ob Das Karlsruher Urteil (man höre) rechtens sei und ob das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 30 Juni die Kompetenzen nicht dahin gehend überschritten habe dass dieses den Willen des Parlamentes nicht achte, so Alexander Graf Lambsdorff (MdEP, Liberale, Brüssel) in einem Statement. Auch Jo Leinen (MdEP, SPD, Brüssel) und Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) merken an das die Europäische Union mit dem vom Verfassungsgericht geforderten Änderung des Deutschen Begleitgesetzes dazu gezwungen wäre jeden Gesetzesantrag vorher im Bundestag zu beschließen. Carl Otto Lenz (Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof a.D., Bensheim) stellte das Karlsruher Urteil dahingehend in Frage als dass wir dann ganz auf das Europäische Parlament verzichten könnten, da dieses dann am Gängelband der Parlamente der EU-Mitgliedstaaten sei. Damit hat er wohl den Nagel auf den Kopf getroffen. Das Verfassungsgerichtsurteil habe zudem auch Höchstrichterlich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute am 26.8.2009 diskutierten im DLF zum Thema <em>Lissabon-Vertrag</em> die Teilnehmer:</p>
<p style="padding-left: 30px;">Alexander Graf Lambsdorff, MdEP, Liberale, Brüssel</p>
<p style="padding-left: 30px;">Jo Leinen, MdEP, SPD, Brüssel</p>
<p style="padding-left: 30px;">Carl Otto Lenz, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof a.D., Bensheim</p>
<p style="padding-left: 30px;">Hans-Peter Uhl, Innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Berlin</p>
<p>Nicht eingeladen waren leider <a href="http://www.aep-d.de/wp/2009/07/09/prof-karl-albrecht-schachtschneider-zu-dem-vertrag-von-lissabon/" target="_blank">Prof. Karl Albrecht Schachtschneider</a> der eigentliche Kläger der Verfassungsklage die Peter Gauweiler zusammen mit Oskar Lafontaine in Karlsruhe eingereicht haben.</p>
<p>Die Diskussion befasste sich im Wesentlichen darüber ob Das Karlsruher Urteil (man höre) <strong>rechtens</strong> sei und ob das Bundesverfassungsgericht mit seinem <a href="http://www.aep-d.de/wp/2009/06/30/bundesverfassungsgericht-entscheidet-heute-uber-vertrag-von-lissabon/" target="_blank">Urteil vom 30 Juni</a> die Kompetenzen nicht dahin gehend überschritten habe dass dieses den Willen des Parlamentes nicht achte, so Alexander Graf Lambsdorff (MdEP, Liberale, Brüssel) in einem Statement. Auch Jo Leinen (MdEP, SPD, Brüssel) und Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) merken an das die Europäische Union mit dem vom Verfassungsgericht geforderten Änderung des Deutschen Begleitgesetzes dazu gezwungen wäre jeden Gesetzesantrag vorher im Bundestag zu beschließen. Carl Otto Lenz (Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof a.D., Bensheim) stellte das Karlsruher Urteil dahingehend in Frage als dass wir dann ganz auf das Europäische Parlament verzichten könnten, da dieses dann am Gängelband der Parlamente der EU-Mitgliedstaaten sei.</p>
<p>Damit hat er wohl den Nagel auf den Kopf getroffen. Das Verfassungsgerichtsurteil habe zudem auch Höchstrichterlich fest gestellt dass das jetzige Europaparlament ja auch kein demokratisch gewähltes Parlament sei. Man darf gespannt sein was der EuGH dazu sagen würde.</p>
<p>Der Hörer mag der Runde verwundert lauschen, da Das Verfassungsgerichtsurteil im großen und ganzen von allen Gesprächsteilnehmern abgelehnt wurde. Es scheint so als ob jene Europa-Experten dieser Illustren Runde die Tragweite des Bundesverfassungsgerichtsurteils  erst jetzt richtig erkennen, nachdem dieses politisch sauber umgesetzt werden müsse. Man kann froh sein das Prof. Karl Albrecht Schachtschneider seine Klageschrift zusammen mit Peter Gauweiler zum <a href="http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cmsUpload/st06655-re01.de08.doc" target="_blank"><em>Vertrag von Lissabon</em></a> erarbeitet habe. Solange solche Klagen möglich sind besteht für unser Grundgesetz und unsere Demokratie noch Hoffnung.</p>
<p>Trotzig wurde bemerkt dass man extra die Formulierung des Bundesverfassungsgerichtes im Änderungsgesetzestext verwendet habe, das heute in erster Lesung den Bundestag passierte, um bei einer möglichen weiteren Klage das Gericht selber mit seinen eigenen Formulierungen zu konfrontieren. Wesentlich schien in dieser Runde eher die Tatsache zu sein dass Deutschland mittlerweile eine der Letzten sei die die Ratifizierung erteilten, neben Polen und Irland, so als ob es um die Qualität des Vertrages  für Deutschland nur nebensächlich ginge.</p>
<p>Als einzige Partei haben bis heute &#8220;Die Linken&#8221; die Mehrheit des Bürgers auf gegriffen die eine &#8220;Volksabstimmung&#8221; zum <em>Vertrag von Lissabon</em> durchführen wollen. Dies wird von der CDU/CSU, der SPD, der FDP und den Grünen abgelehnt, vielleicht auch deshalb weil der Mehrheitswille der Bevölkerung bei einer Volksabstimmung vielleicht zu anderen Ergebnissen käme, siehe <a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/735/444473/text/" target="_blank">Irland</a>. Nach neuesten Umfragen (1000 Befragte) sind die Mehrheit der Deutschen angeblich für den <em>Vertrag von Lissabon</em>.</p>
<p><a href="http://de.statista.com/statistik/daten/studie/6358/umfrage/befuerwortung-oder-ablehnung-des-vertrags-von-lissabon/"><img class="size-full wp-image-1338 alignnone" title="Statistik_Lissabon_vertrag" src="http://www.aep-d.de/wp/wp-content/uploads/2009/08/Statistik_Lissabon_vertrag.jpg" alt="&quot;Befürworten Sie den Vertrag von Lissabon oder lehnen Sie ihn ab?&quot;  1000 Deutsche Bürger haben sich so entschieden." width="558" height="409" /></a></p>
<p>Der Bürger möchte gerne zum Thema Europa mit bestimmen, da schon zu viele Fehlgesetze von Brüssel verabschiedet wurden. Der Bürger erkennt immer mehr dass hier unsere Parlamentarier nicht mehr das nötige Fachwissen besitzen um entsprechend vernünftige Gesetze zu erarbeiten. Wenn schon Zu Guttenberg (CSU) auf externe Anwaltsdienstleister zurück greifen müsse um Gesetze erarbeiten zu lassen, ist damit klar die Qualifikation der gesetzgebenden Organe in Deutschland dokumentiert. Vielleicht sollten wir besser die Experten aus dem Volke nutzen die dort zu Tausenden oder Millionen bessere Entscheidungen wird treffen können wie externe Anwaltsdienstleister oder 611 bzw. 736 Abgeordnete.</p>
<p>Die gesamte Diskussion hinterließ beim Hörer den Eindruck das die Teilnehmer das Verfassungsgerichtsurteil nicht respektieren und dass ihrer Meinung nach die Parlamente der Souverän des Staates sei dessen Entscheidung das Bundesverfassungsgericht missachte. Man kann nur hoffen dass jene Politiker sich einmal die Mühe machen und das Grundgesetz insbesondere Art. 20 Satz 2  GG  durchlesen wo nicht geschrieben steht dass alle Macht vom Parlamente ausgeht.</p>
<p>Lesen Sie auch hierzu den Artikel auf der <a href="http://www.e-politik.de/lesen/artikel/2009/quo-vadis-deutsche-europapolitik/" target="_blank">/e-politik.de/</a> vom 30 Juli 2009.</p>
<p>Die Bildrechte liegen bei flickr.com bzw. sind gemeinfrei.</p>
<br/><a href='http://wordpress.org/extend/plugins/mystat/'><img src='http://www.aep-d.de/wp/wp-content/plugins/mystat/images/admin.png' style='vertical-align:middle;' title='myStat statistik für WordPress' border='0' /></a> Besucher zum post: <b>262</b><br/><br/>]]></content:encoded>
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		<title>GEZ schöpft gnadenlos bei Studenten ab&#8230;.</title>
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		<pubDate>Fri, 14 Aug 2009 05:32:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>AJG</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Immer mehr Studenten die ordnungsgemäß ein Rundfunkempfänger oder TV bei der GEZ anmelden werden trotz Vorliegen einer Rundfunkgebührenbefreiung mit Mahnbescheiden von der GEZ überschüttet, lediglich weil die entsprechenden Unterlagen nicht fristgerecht eingegangen sind. Hierbei scheint es den freundlichen (sarkastisch, anm. der Redaktion) Sachbearbeitern auch nicht zu stören dass manch ein Student auf Grund seiner Ausbildung im Außland befindet, und deshalb die von der GEZ einseitig festgelegte Fristen überschreitet. Auch Telefonate und Erklärungen stoßen bei den teilweise ruppigen und unflexiblen Sachbearbeitern auf keine Verschiebung oder Rücknahme der Mahngebühren. Man könne nicht anders, man hätte seine Vorschriften. Möglicherweise ist die zusätzliche Arbeit des Sachbearbeiters auch nur der alleinige Grund für die Unflexibilität und das Beharren auf eine rechtlich fragwürdige Praxis. Was bleibt ist nur der Gang zum Rechtsanwalt oder andere Lösungen die der GEZ zukünftig nicht gerade von Nutzen sein wird. Schon werden Diskussionen geführt ob der Rundfunkgebühren Staatsvertrag überhaupt im Einklang steht mit einer Europäischen übergeordneten Richtlinie, da der Rundfunkempfang schließlich nicht vor Europäischen Grenzen halt macht. Eine einfache Lösung ist das Abschaffen von Rundfungempfangsgeräten und das anschließende Abmelden der Geräte. Die GEZ kann es dann auch nicht unterlassen auf eine Ordnungswiedrigkeit hin zu weisen mit einem Bußgeldbescheid von bis zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_1097" class="wp-caption aligncenter" style="width: 420px"><img class="size-full wp-image-1097 " title="Die_GEZ_muss_weg" src="http://www.aep-d.de/wp/wp-content/uploads/2009/08/Die_GEZ_muss_weg.JPG" alt="Immer mehr sozial schwache werden durch Mahnbescheide der GEZ unberechtigterweise malträtiert. Deshalb fordern immer mehr verantwortliche politische Kräfte ein Überdenken der Gebührenordnung in einem vereinten Europa." width="410" height="308" /><p class="wp-caption-text">Immer mehr sozial schwache werden durch Mahnbescheide der GEZ unberechtigterweise malträtiert. Deshalb fordern immer mehr verantwortliche politische Kräfte ein Überdenken der Gebührenordnung in einem vereinten Europa.</p></div>
<p>Immer mehr Studenten die ordnungsgemäß ein Rundfunkempfänger oder TV bei der GEZ anmelden werden trotz Vorliegen einer Rundfunkgebührenbefreiung mit Mahnbescheiden von der GEZ überschüttet, lediglich weil die entsprechenden Unterlagen nicht fristgerecht eingegangen sind.</p>
<p>Hierbei scheint es den freundlichen (sarkastisch, anm. der Redaktion) Sachbearbeitern auch nicht zu stören dass manch ein Student auf Grund seiner Ausbildung im Außland befindet, und deshalb die von der GEZ einseitig festgelegte Fristen überschreitet.</p>
<p>Auch Telefonate und Erklärungen stoßen bei den teilweise ruppigen und unflexiblen Sachbearbeitern auf keine Verschiebung oder Rücknahme der Mahngebühren. Man könne nicht anders, man hätte seine Vorschriften. Möglicherweise ist die zusätzliche Arbeit des Sachbearbeiters auch nur der alleinige Grund für die Unflexibilität und das Beharren auf eine rechtlich fragwürdige Praxis.</p>
<p>Was bleibt ist nur der Gang zum Rechtsanwalt oder andere Lösungen die der GEZ zukünftig nicht gerade von Nutzen sein wird. Schon werden Diskussionen geführt ob der Rundfunkgebühren Staatsvertrag überhaupt im Einklang steht mit einer Europäischen übergeordneten Richtlinie, da der Rundfunkempfang schließlich nicht vor Europäischen Grenzen halt macht.</p>
<p>Eine einfache Lösung ist das Abschaffen von Rundfungempfangsgeräten und das anschließende <a href="http://www.gez.de/online_service/abmelden/" target="_blank">Abmelden der Geräte</a>. Die GEZ kann es dann auch nicht unterlassen auf eine Ordnungswiedrigkeit hin zu weisen mit einem Bußgeldbescheid von bis zu 1000 Euro, falls dies unrechtmäßig erfolge. Welche Überlegungen führen die GEZ den Abmeldewilligigen treuen Bürger in einer solchen Art zu diskreditieren?</p>
<p>Ob dieses Verhalten der GEZ in der Zukunft dienlich sein wird kann getrost bezweifelt werden. Um den Abmeldenden auch gleich auf das Glatteis zu führen wird auch nach dem genauen Grund der Abmeldung gefragt. Schreibt man hier etwas Falsches rein, z.B bin im Urlaub, wird die Abmeldung gleich einseitig für ungültig erklärt und das Mahnverfahren wird beschritten. Für alle Fälle läßt man dieses Feld besser frei, oder gibt an dass die Voraussetzungen für die Rundfunkgebührenentrichtung nicht mehr vorliegen.</p>
<p>Die Gebühren sind in den letzten 10 Jahren kontinuierlich gestiegen und passen eigentlich nicht mehr in die europäische Landschaft, so aus gut informierten Bürgerkreisen. Freilich sind die öffentlich rechtlichen Sender ein wichtiges Medium, welches aber besser durch Staatliche Töpfe gespeist werden sollten. Gleichzeitig hat sich die Qualität der Sendungen nicht Verbessert.</p>
<p>Ein Versuch die gängige &#8220;Abzocke&#8221; Praxis der GEZ-Eintreibung von Gebühren bei eigentlich von der Gebühr befreiten Studenten per Gesetz zu erwirken schlug bisher fehl. Ähnliche Lösungen gibt es seit dem 1.7.2009 für Harz-IV Empfänger. Auch der HARZ-IV Empfänger muss ja sowieso seine Bedürftigkeit genauso wie der BaföG Empfänger nachweisen und werden per Bundesgesetz von vorn herein ohne separate Antragstellung von der Gebühr befreit.</p>
<p>Leider wurden die bisher gestellte Petitionen beim <a href="https://epetitionen.bundestag.de/" target="_blank">Petitionsausschuss</a> des Deutschen Bundestag abgelehnt. Teilweise hat man den Eindruck dass der Sinn des Anliegens der Petitionen nicht richtig erfasst oder verstanden worden ist.</p>
<p>Der Bürger habe zwar das Recht per GG eine Petition an die Bundesregierung zu richten, wobei ihm dadurch kein Nachteil entstehen darf, jedoch ist eine Petition eben nur eine Bitte, und die wird bei Missfallen eben lieber abgelehnt als angenommen. Leider ist aus  dem Ablehnungsschreiben nicht ersichtlich wer genau aus dem Petitionsausschuss gegen diese Petition gestimmt hat. Der Willkür unserer Politischen Kräfte wird somit weiter Vorschub geleistet. Eine Petition hat somit fast den Stellenwert eines Bittstellers bei Hofe, gleich wie im Mittelalter oder der Renaissance.</p>
<p>Sei es wie es sei, die GEZ wird durch ihre gängige Praxis der &#8220;Gebühreneintreibung&#8221; immer mehr auf Widerstand stoßen. Gerade die juristische Keule des Inkassoverfahrens bei den Schwächsten der Schwächsten unserer Gesellschaft kann den öffentlich Rechtlichen letztendlich sehr zum Nachteil gereichen.</p>
<p>Eine Umstellung der Gebührenentrichtung auf Freiwilligenbasis gleichwie bei Pay-TV Betreibern wäre die bessere Alternative. Dann könne jeder selbst entscheiden ob er den Service der Öffentlich Rechtlichen buchen möchte oder nicht. Eine nationale Zwangsabgabe allein in Deutschland passt in Zukunft nicht mehr in die Struktur eines moderenen freien Europas.</p>
<br/><a href='http://wordpress.org/extend/plugins/mystat/'><img src='http://www.aep-d.de/wp/wp-content/plugins/mystat/images/admin.png' style='vertical-align:middle;' title='myStat statistik für WordPress' border='0' /></a> Besucher zum post: <b>119</b><br/><br/>]]></content:encoded>
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		<title>Bachelor, Master, ein Desaster&#8230;&#8230;..</title>
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		<pubDate>Wed, 22 Jul 2009 06:00:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>AJG</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Seit der Bologna-Erklärung im Jahre 1999 durch die damals 29 Europäische Mitgliedstaaten ist die vollständige Umsetzung in das neue konsekutive System der Bachelor und Master- Studiengänge fast abgeschlossen. Diese muss laut Statut bis Ende 2009 abgeschlossen sein. In den letzten 10 Jahren gab es nun parallel noch die alten Diplomstudiengänge die trotzdem noch sehr rege von vielen Studienanfängern gewählt wurden. Diese Studiengänge dürften nun abgeschafft sein, und Deutschland hat wieder einmal mehr ein Stück Identität an Europa verloren. Dabei wollte man mit der Einleitung des Bologna Prozesses fortschrittlich und im Sinne eines internationalen Wettbewerbes vergleichbare Studiengänge vor allem mit unseren anglistischen europäischen und außereuropäischen Nachbarländern schaffen. Die Hochschulrektorenkonferenz wollte folgende Verbesserungen erzielen: 1. Schaffung vergleichbarer Abschlüsse 2. zweistufiges System (Bachelor / Master) 3. ECTS (European Credit Transfer System) Modell 4. studienbegleitende Modulprüfungen  (Keine Abschlußprüfung) 5. Urkunde, Zeugnis, Diploma Supplement 6. Qualitätssicherung durch externe Akkreditierung Nun wo stehen wir heute? Fast alle Hochschulen haben ihre Studiengänge mehr oder weniger erfolgreich umgestellt. Leider musste die Qualität des Deutschen Studienganges wegen Punkt 1. vom Niveau her nach unten gezogen werden. Die Studiendauer wurde von i.d.R. 10 Semester eines Diplomstudienganges auf 6 Semester verkürzt. Das hierbei der zu vermittelnde Stoff naturgemäß drunter leiden musste [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_888" class="wp-caption aligncenter" style="width: 535px"><img class="size-full wp-image-888 " title="Bachelo_Master" src="http://www.aep-d.de/wp/wp-content/uploads/2009/07/Bachelo_Master.jpg" alt="Diplom - Bachelor / Master   Studiengänge im Vergleich." width="525" height="302" /><p class="wp-caption-text">Diplom - Bachelor / Master   Studiengänge im Vergleich.</p></div>
<p>Seit der Bologna-Erklärung im Jahre 1999 durch die damals 29 Europäische Mitgliedstaaten ist die vollständige Umsetzung in das neue konsekutive System der Bachelor und Master- Studiengänge fast abgeschlossen. Diese muss laut Statut bis Ende 2009 abgeschlossen sein. In den letzten 10 Jahren gab es nun parallel noch die alten Diplomstudiengänge die trotzdem noch sehr rege von vielen Studienanfängern gewählt wurden. Diese Studiengänge dürften nun abgeschafft sein, und Deutschland hat wieder einmal mehr ein Stück Identität an Europa verloren.</p>
<p>Dabei wollte man mit der Einleitung des Bologna Prozesses fortschrittlich und im Sinne eines internationalen Wettbewerbes vergleichbare Studiengänge vor allem mit unseren anglistischen europäischen und außereuropäischen Nachbarländern schaffen. Die Hochschulrektorenkonferenz wollte folgende Verbesserungen erzielen:</p>
<p style="padding-left: 30px;">1. Schaffung vergleichbarer Abschlüsse</p>
<p style="padding-left: 30px;">2. zweistufiges System (Bachelor / Master)</p>
<p style="padding-left: 30px;">3. ECTS (European Credit Transfer System) Modell</p>
<p style="padding-left: 30px;">4. studienbegleitende Modulprüfungen  (Keine Abschlußprüfung)</p>
<p style="padding-left: 30px;">5. Urkunde, Zeugnis, Diploma Supplement</p>
<p style="padding-left: 30px;">6. Qualitätssicherung durch externe Akkreditierung</p>
<p>Nun wo stehen wir heute? Fast alle Hochschulen haben ihre Studiengänge mehr oder weniger erfolgreich umgestellt. Leider musste die Qualität des Deutschen Studienganges wegen Punkt 1. vom Niveau her nach unten gezogen werden. Die Studiendauer wurde von i.d.R. 10 Semester eines Diplomstudienganges auf 6 Semester verkürzt. Das hierbei der zu vermittelnde Stoff naturgemäß drunter leiden musste ist verständlich.  Das (ECTS) European Credit Transfer System schlüsselt jetzt ausführlich die Unterrichtseinheiten mit den zu vermittelnden Stunden auf, ohne jedoch auf die Qualität des mehr oder weniger klassenverbandsmäßigen  Dozenten ein zu gehen. Klausuren werden zeitnah geschrieben, eine zentrale Abschlußprüfung findet nicht statt.  1 ECTS entspricht 30 Unterrichtsstunden oder einer Wocheneinheit. 1 Semester beinhaltet 60 ECTS und für den Bachelor braucht man etwa 180 ECTS, der Master verlängert sich nochmal um 120 ECTS auf insgesamt 300 ECTS. Wo hier die besondere Qualität der neuen Studiengänge sei ist nicht zu erkennen.</p>
<p>Worin liegen nun die besonderen Vorteile? Einmal werden erstmals die Studienzeiten auf ein festes Zeitfenster abgesteckt. In der Vergangenheit konnten Studenten auch schon mal länger studieren was den negativen Ruf des Langzeitstudenten geboren hat. Gleichzeitig sind durch diese Freiheit aber auch hervorragende Wissenschaftler und Innovationen kreiert worden deren Qualität heute in Frage gestellt wird. Dies ist dann auch Ursache des zweiten Zieles von Bachelor und Master, nämlich dass Themengebiet und Umfang abgesteckt bleibt. Die Studenten haben nicht mehr die Zeit und Freiheit über den Tellerrand hinaus zu schauen. Dies wird mehr und mehr von Studierenden bemängelt.</p>
<p>Als zweite Idee stand die Möglichkeit im Vordergrund dass die Bachelor Absolventen viel leichter die Hochschule wechseln können, da die Lehrinhalte vergleichbar abgesteckt seien. Die Bewerber für ein Master Studiengang können aber von der Hochschule abgelehnt werden, was auch rege genutzt wird (persönliche Mitteilung, Erfahrung). Meist schalten die Hochschulen einen bürokratischen Filter in das Bewerbungsverfahren, den nur die wenigsten erfüllen können. Das ist gängige Praxis.   Z.B. wird gerne eine erfolgreich bestandene Englisch Prüfung, durch zu führen bei einer ganz speziellen Sprachschule (meist lokal am weit entfernten Studienort, also mit Anreisekosten verbunden), mit Kosten in Höhe einiger hundert Euro für eine 60 minütige Prüfung verlangt. Ein Sprachzertifikat durchgeführt beim DAAD für 20 Euro wird oftmals nicht akzeptiert. Der Fantasie der Hochschulen sind bei der Ausgestaltung dieser zweifelhaften Machenschaften oft keine Grenzen gesetzt. Man sitzt ja am längeren Hebel. Eine Kontrolle findet nicht statt, der junge Bewerber wird demotiviert und frustriert und lernt schließlich dass nicht in erster Linie Leistung zählt.</p>
<div id="attachment_891" class="wp-caption alignright" style="width: 435px"><img class="size-full wp-image-891" title="Fahrräder_und_Schüler_sdc11463" src="http://www.aep-d.de/wp/wp-content/uploads/2009/07/Fahrräder_und_Schüler_sdc11463.jpg" alt="Schaut man auf den sozialen Hintergrund der Studienanfänger ergibt sich folgendes Bild.  38% eines Alterjahrganges erwirbt in D die Hochschulzugangsberechtigung (2004),  71% hiervon nehmen ein Studium auf,  56% sind Kinder von Abiturienten,  28% sind Kinder von Realschülern,  16% sind Kinder von Hauptschülern." width="425" height="319" /><p class="wp-caption-text">Schaut man auf den sozialen Hintergrund der Studienanfänger ergibt sich folgendes Bild.  38% eines Alterjahrganges erwirbt in D die Hochschulzugangsberechtigung (2004),  71% hiervon nehmen ein Studium auf,  56% sind Kinder von Abiturienten,  28% sind Kinder von Realschülern,  16% sind Kinder von Hauptschülern.</p></div>
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<p>Richtig problematisch wird es aber erst dann wenn die Studenten eines Masters Beispielsweise für 6 Monate ins Außland geschickt werden weil es der Studienplan so vor sieht. Da kam es dann schon mal vor dass Studenten von einer renommierten Deutschen Hochschule im Rahmen ihres Masterstudienganges nach Australien oder den USA geschickt wurden ohne vorher zu prüfen ob dieselbigen Studenten Anspruch auf BaföG haben. Hierauf hatte die Zertifizierung oder Akkreditierung kein Augenmerk gerichtet und offensichtlich  massiv versagt. Da die Studenten laut Studienplan als freie Forschungsmitarbeiter geführt wurden, konnten diese sich nicht immatrikulieren. Das BaföG Amt musste die Förderung verweigern weil es auf der Immatrikulationsbescheinigung beharrte. Das stellte der Studienganganbieter erst fest, als der betreffende Student schon in Australien bzw. den USA war.</p>
<p>Man stelle sich nun einen jungen Studenten ohne Mittel vor, der sich plötzlich mutterseelenallein in einem fremden Land befindet, aber bereits  in Vorleistung gegangen sind durch Flug, Unterkunft und dem Willen etwas zu leisten. Aber was kümmert es die Zertifizierer und Akkreditierer, die meist als Doktoren und Wissenschaftler mit satten Gehältern ausgestattet fern ab jeglicher existenzieller studentischer Realität sich befinden.</p>
<p>Als Resümee werden auch die Auswirkungen der Umstellung von Diplom auf Bachelor- und Master erst in Jahrzehnten sichtbar werden, möglicherweise dann aber zu spät für eine schnelle Korrektur. Fast scheint es das bei dem Bologna Prozess schlicht Quantität anstelle Qualität im Vordergrund standen. Möglicherweise getrieben durch wirtschaftliche Zenarien in denen ein zukünftiger Akademikermangel prognostiziert wurde. Ob wir diesen Qualitäts- und Innovationsverlust in unserer Ausbildung wieder aufholen können bleibt fraglich. Nicht ohne Grund wurden Jura, Medizin, Tiermdizin,Pharmazie und Lehramt von dieser Umstellung aus geklammert. Qualität kann manchmal doch das Überleben sichern helfen.</p>
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