Karlsruher Urteil zu Hartz IV wirkt sofort aber nicht Rückwirkend!
Zusatzzahlung über Härtefallregelung, bis Gesetzgeber verfassungswiedrige Regelungen korrigiert hat!

Foto ©aep-d.de 2009, Heute entschied das Bundesverfassungsgericht über die Harz-IV Regelsätze von Kindern. Es wird besonders dazu aufgerufen die durch das BVG vorgeschlagene Härtefallregelung in Anspruch zu nehmen um die ungewöhnlichen Belastungen sofort ab zu federn.
Wie die Bundesagentur für Arbeit am 9. Februar 2010 in einer Pressemitteilung bestätigt, müssen betroffene Eltern mit sofortiger Wirkung eine neue Antragstellung durch führen, um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes mit sofortiger Wirkung über eine Härtefallregelung zu erzwingen.
Karlsruhe habe dem Gesetzgeber bis zum Jahresende Zeit gelassen um eine neue Festsetzung der Regelleistung bedarfsgerecht zu erstellen. Das Bundesverfassungsgericht räume auch ein das in besonderen Härtefällen eine sofortige Aufzahlung erfolgen müsse, was bei nahezu allen Harz-IV-Regelsätzen für Kinder, der Fall sein dürfte.
Familien Ministerin Dr. Kristina Köhler begrüßte sogleich das Urteil aus Karlsruhe und stellte sich nicht dagegen, das alle Antragsberechtigten einen entsprechenden Härtefallantrag stellen mögen, damit die bereitgestellten Mittel fließen können. Allerdings betonte Köhler im gleichen Interview auch, dass man mehr für erwerbstätige Eltern und Steuerzahler tun wolle. Möglicherweise eine Kopfsteuer-Freipauschale pro Familienmitglied, ungeachtet des Lebensalters und des Erwerbsstatus. Für eine vierköpfige Familie (Vater, Mutter, Kind und Oma) erst Steuern fällig ab 40000Euro?
Die Verfassungsrichter haben mit dem heutigen Urteil allen Kindern, deren Regelsätze unterhalb des gesetzlich zulässigen liege, nahe gelegt die Härtefallregelung zu nutzen. Hierzu ist aber ein Neuantrag notwendig, gegebenen Falls mit Widerspruch und Klageweg über eine Einstweilige Verfügung.
Bereits Minuten nach der Urteilsverkündung geisterten Pressemitteilungen der Bundesagentur für Arbeit im Internet herum, indem die Fakten und das Urteil ein wenig Zynisch und verzerrt dargestellt wurden. Hierin hieß es, dass eine sofortige Zuzahlung nur in besonderen Härtefällen möglich sei und dass ein Neuantrag oder gar Widerspruch nicht nötig sei. Trotz klarem Urteilsspruch winde man sich -womöglich- aus der Verantwortung und versuche die bis zum Jahresende eingesetzte Härtefallregelung mit offiziell klingenden aber fragwürdigen Aussagen zu verweigern.
Möglicherweise habe man aber schlicht nur Angst vor einer berechtigten Antragsflut und wolle den Ball flach halten. In diesem Fall trage man die eigene Bequemlichkeit auf dem Rücken von Kindern aus.
Wenn diese höchstrichterliche Entscheidung aus Karlsruhe kein begründeten Härtefall für Millionen von in unverschuldeter Armut lebender Kinder dar stelle, müsse man sich fragen warum innerhalb von zwei Wochen ein 480Milliarden Euro Rettungspaket geschnürt werden konnte, deren Bedürftigkeit und Härtefallsituation mindestens um Größenordnungen geringer war als dass unsere Kinder.
Unsere Kinder haben in der Politik keine Lobby.
Quellen:
Bundesagentur für Arbeit, Mitteilung
Bundesverfassungsgericht zu ALG II Regelsätze
Bundesverfassungsgericht Pressemitteilungen/bvg10-005
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