Quo vadis, Deutsche Europapolitik?
Heute am 26.8.2009 diskutierten im DLF zum Thema Lissabon-Vertrag eine illustre Runde von Europa-Experten.......
Heute am 26.8.2009 diskutierten im DLF zum Thema Lissabon-Vertrag die Teilnehmer:
Alexander Graf Lambsdorff, MdEP, Liberale, Brüssel
Jo Leinen, MdEP, SPD, Brüssel
Carl Otto Lenz, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof a.D., Bensheim
Hans-Peter Uhl, Innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Berlin
Nicht eingeladen waren leider Prof. Karl Albrecht Schachtschneider der eigentliche Kläger der Verfassungsklage die Peter Gauweiler zusammen mit Oskar Lafontaine in Karlsruhe eingereicht haben.
Die Diskussion befasste sich im Wesentlichen darüber ob Das Karlsruher Urteil (man höre) rechtens sei und ob das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 30 Juni die Kompetenzen nicht dahin gehend überschritten habe dass dieses den Willen des Parlamentes nicht achte, so Alexander Graf Lambsdorff (MdEP, Liberale, Brüssel) in einem Statement. Auch Jo Leinen (MdEP, SPD, Brüssel) und Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) merken an das die Europäische Union mit dem vom Verfassungsgericht geforderten Änderung des Deutschen Begleitgesetzes dazu gezwungen wäre jeden Gesetzesantrag vorher im Bundestag zu beschließen. Carl Otto Lenz (Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof a.D., Bensheim) stellte das Karlsruher Urteil dahingehend in Frage als dass wir dann ganz auf das Europäische Parlament verzichten könnten, da dieses dann am Gängelband der Parlamente der EU-Mitgliedstaaten sei.
Damit hat er wohl den Nagel auf den Kopf getroffen. Das Verfassungsgerichtsurteil habe zudem auch Höchstrichterlich fest gestellt dass das jetzige Europaparlament ja auch kein demokratisch gewähltes Parlament sei. Man darf gespannt sein was der EuGH dazu sagen würde.
Der Hörer mag der Runde verwundert lauschen, da Das Verfassungsgerichtsurteil im großen und ganzen von allen Gesprächsteilnehmern abgelehnt wurde. Es scheint so als ob jene Europa-Experten dieser Illustren Runde die Tragweite des Bundesverfassungsgerichtsurteils erst jetzt richtig erkennen, nachdem dieses politisch sauber umgesetzt werden müsse. Man kann froh sein das Prof. Karl Albrecht Schachtschneider seine Klageschrift zusammen mit Peter Gauweiler zum Vertrag von Lissabon erarbeitet habe. Solange solche Klagen möglich sind besteht für unser Grundgesetz und unsere Demokratie noch Hoffnung.
Trotzig wurde bemerkt dass man extra die Formulierung des Bundesverfassungsgerichtes im Änderungsgesetzestext verwendet habe, das heute in erster Lesung den Bundestag passierte, um bei einer möglichen weiteren Klage das Gericht selber mit seinen eigenen Formulierungen zu konfrontieren. Wesentlich schien in dieser Runde eher die Tatsache zu sein dass Deutschland mittlerweile eine der Letzten sei die die Ratifizierung erteilten, neben Polen und Irland, so als ob es um die Qualität des Vertrages für Deutschland nur nebensächlich ginge.
Als einzige Partei haben bis heute “Die Linken” die Mehrheit des Bürgers auf gegriffen die eine “Volksabstimmung” zum Vertrag von Lissabon durchführen wollen. Dies wird von der CDU/CSU, der SPD, der FDP und den Grünen abgelehnt, vielleicht auch deshalb weil der Mehrheitswille der Bevölkerung bei einer Volksabstimmung vielleicht zu anderen Ergebnissen käme, siehe Irland. Nach neuesten Umfragen (1000 Befragte) sind die Mehrheit der Deutschen angeblich für den Vertrag von Lissabon.
Der Bürger möchte gerne zum Thema Europa mit bestimmen, da schon zu viele Fehlgesetze von Brüssel verabschiedet wurden. Der Bürger erkennt immer mehr dass hier unsere Parlamentarier nicht mehr das nötige Fachwissen besitzen um entsprechend vernünftige Gesetze zu erarbeiten. Wenn schon Zu Guttenberg (CSU) auf externe Anwaltsdienstleister zurück greifen müsse um Gesetze erarbeiten zu lassen, ist damit klar die Qualifikation der gesetzgebenden Organe in Deutschland dokumentiert. Vielleicht sollten wir besser die Experten aus dem Volke nutzen die dort zu Tausenden oder Millionen bessere Entscheidungen wird treffen können wie externe Anwaltsdienstleister oder 611 bzw. 736 Abgeordnete.
Die gesamte Diskussion hinterließ beim Hörer den Eindruck das die Teilnehmer das Verfassungsgerichtsurteil nicht respektieren und dass ihrer Meinung nach die Parlamente der Souverän des Staates sei dessen Entscheidung das Bundesverfassungsgericht missachte. Man kann nur hoffen dass jene Politiker sich einmal die Mühe machen und das Grundgesetz insbesondere Art. 20 Satz 2 GG durchlesen wo nicht geschrieben steht dass alle Macht vom Parlamente ausgeht.
Lesen Sie auch hierzu den Artikel auf der /e-politik.de/ vom 30 Juli 2009.
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