Bundesverfassungsgericht entscheidet heute über Vertrag von Lissabon… | Alternative Europa Plattform

Bundesverfassungsgericht entscheidet heute über Vertrag von Lissabon…

30. Juni 2009
By AJG

viele Bundesbürger schauen heute gespannt auf Karlsruhe!

Heute entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die die Vereinbarkeit des EU-Reformvertrages mit dem deutschen Grundgesetz.

Heute entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die die Vereinbarkeit des EU-Reformvertrages mit dem deutschen Grundgesetz. Foto ©aep-d.de 2009

Heute am 30.06.2009 entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Vereinbarkeit des EU-Reformvertrages mit dem deutschen Grundgesetz. Das Gericht wurde angerufen mehrere Klagen gegen die Zustimmung Deutschlands zum Lissabon-Vertrag zu prüfen.

Dabei ist es nicht leicht den Vertrag zu Verstehen oder in seiner vielfältigen Änderungshistorie zu durchdringen. (http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cmsUpload/st06655-re01.de08.doc)

Insgesamt hat das „Amtsblatt der Europäischen Union“ mit der Nummer C115 schlappe 481 Seiten. Die Struktur und der Aufbau des gesamten Vertrages läßt auf nichts Gutes hoffen. Die Nomenklatur der Kapitel und Unterkapitel scheinen Verbesserungspotential auf zu weisen (Anmerkung der AEP-Redaktion).

Dafür enthält das Dokument aber auch seitenweise Protokolle und  Erklärungen.

Ob der Vertrag jedoch wirklich Wesentliches enthält darf angezweifelt werden. Beispielsweise steht im Kapitel 5 des Oberkapitels  „VERTRAG ÜBER DIE ARBEITSWEISE DER EUROPÄISCHEN UNION“ in Artikel 145 zum Thema Beschäftigung nur allgemeine Floskeln zur Beschäftigungsfördernde Maßnahmen die die Qualifizierung der Arbeitnehmer betreffen.

Zitat: „Die Mitgliedstaaten und die Union arbeiten nach diesem Titel auf die Entwicklung einer koordi­nierten Beschäftigungsstrategie und insbesondere auf die Förderung der Qualifizierung, Ausbildung und Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer sowie der Fähigkeit der Arbeitsmärkte hin, auf die Erfordernisse des wirtschaftlichen Wandels zu reagieren, um die Ziele des Artikels 3 des Vertrags über die Europäische Union zu erreichen.“

Viel weittragender dürfte Artikel sein wie dies KAPITEL 2  des Oberkapitels „BESONDERE BESTIMMUNGEN ÜBER DIE GEMEINSAME AUSSEN- UND SICHERHEITSPOLITIK“ in ABSCHNITT 1 zur Rubrik “GEMEINSAME BESTIMMUNGEN” in Artikel 24 Abs. (1) nennt. Hier heißt es.

Zitat: „Die Zuständigkeit der Union in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik erstreckt sich auf alle Bereiche der Außenpolitik sowie auf sämtliche Fragen im Zusammenhang mit der Sicherheit der Union, einschließlich der schrittweisen Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik, die zu einer gemeinsamen Verteidigung führen kann.

Für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik gelten besondere Bestimmungen und Verfahren. Sie wird vom Europäischen Rat und vom Rat einstimmig festgelegt und durchgeführt, soweit in den Verträgen nichts anderes vorgesehen ist……………..“

Möglicherweise werden in Zukunft unsere Soldaten unter dem Kommando der EU stehen.

Angesichts der 27 zur Verfügung stehenden Übersetzungen wäre davon aus zu gehen das dieser hoch komplexe Vertrag eine Vielzahl an Interpretationsvarianten unter den Mitgliedstaaten hervorrufen wird. Wir können gespannt sein wie in Zukunft die einzelnen Mitglieder reagieren werden wenn vermeintliche Vertragsverletzungen unter der Sichtweise einzelner Mitgliedstaaten vorliegt. Eine Flut an Verfassungsklagen beim EU-GH könnte realistisch sein.

Immerhin hat man auch schon daran gedacht dass Mitgliedstaaten eventuell aus der Europäischen Union austreten könnten, wie dies im sogenannten TITEL VI des Oberkapitels SCHLUSSBESTIMMUNGEN in Artikel 50 festgelegt wurde. Allerdings wird hierbei zunächst ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts mit den Mitgliedstaaten verhandelt welchem diese dann zustimmen müssen. Man darf gespannt sein auf die ersten Austrittsverhandlungen die geführt werden müssen.

Insgesamt ein Vertrag mit vielen Fragen und zu Komplex für den Bürger. Die Richter des Bundesverfassungsgericht sind nicht um ihre Verantwortung zu beneiden.


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3 Responses to Bundesverfassungsgericht entscheidet heute über Vertrag von Lissabon…

  1. Agraefenstein on 3. Juli 2009 at 20:45

    Jetzt hätte unser Parlament die Chance das Volk zu befragen. Wahrscheinlicher ist aber dass dies nicht passiert und im Schweinsgalopp versucht wird die Änderung durch die gesetzgeberische Instanzen zu peitschen noch bevor irgend jemand dazu sich äußern kann. Zudem besteht noch dazu die Gefahr dass der Vertrag von Lissabon dennoch vom Bürger abgelehnt wird. Verstehen dürften ihn nur die Wenigsten und damit schließe ich auch unsere Parlamentarier mit ein.
    Gruß aus der Residenz des Rechts.

  2. ManfredP1961 on 30. Juni 2009 at 17:36

    Wiedermal ein Urteil, dass mich an die alten “Radio Eriwan”. Wer sich noch erinnert: ”
    Frage an Radio Eriwan:
    Kann man der EU beitreten?
    Antwort von Radio Eriwan:
    Im Prinzip ja, aber …”

    Wieder mal keine klare Aussage!

  3. Agraefenstein on 30. Juni 2009 at 13:42

    Jetzt ist es es raus. Das Bundesverfassungsgericht stoppt den EU-Verfassungsvertrag von Lissabon oder billigt ihn mit Auflagen?
    Es müsse in einigen Punkte nachgebessert werden so daß der Bundestag und Bundesrat mehr Mitbestimmungsrechte erhalten soll, im Grundsatz war es aber richtig dass Horst Köhler den vorgelegten Vertrag nicht unterzeicht hatte da dieser nicht Verfassungskonform sei. Nach Pressemeldungen soll dieser noch im August im Schnellverfahren auf die Tagesordnung des Parlamentes kommen.
    Leider konnte Bundeskanzlerin Merkel es nicht unterlassen sogleich Heute Mittag eine Stellungnahme zur Entscheidung von Karlsruhe ab zu geben. Hier bestätigte Sie das der Vertrag nun vom Bundesverfassunngsgericht bestätigt sei und nur in einigen Punkte abgeändert werden müsse. So kann man eine Niederlage auch noch ins Gegenteil verkehren um verkappten Wahlkampf zu betreiben.

    Genauso wurde noch im letzten Jahr das Gesetz zu Pendlerpauschale zu Fall gebracht. Auch hier meldete ich sich Minuten nach der Verkündung des Urteiles Merkel aus dem Außland mit der Bemerkung dass sie das Urteil begrüße. “Der Bürger müsse wieder mehr Geld in der Tasche haben” so sinngemäß die Aussagen. Merkel wollte damals nichts davon wissen dass sie selber dieses Verfassungswiedrige Gesetz verabschiedet hatte.

    Der Bürger merkt sehr genau welche Rolle hier die Koalition und besonders die Bundeskanzlerin mit ihren unauthentischen Statements zu spielen versucht. Mögen diese Beispiele der Vergangenheit die planlose gesetzgeberische Inkompetenz unserer Regierung dem Wähler offenbaren wenn er im September seine Wahl trifft.

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