Studiengebühren als verkappter Sozialfilter gegen Studienanfänger, | Alternative Europa Plattform

Studiengebühren als verkappter Sozialfilter gegen Studienanfänger,

29. Juni 2009
By AJG

ein willkommenes Finanzprodukt der Kreditwirtschaft oder wie „notleidenden“ Banken unter die Arme gegriffen wird.

Studenten auf dem Weg zur Uni......

Studenten auf dem Weg zur Uni...... in eine Zukunft der Verschuldung noch ehe diese die erste Mark verdient haben.

Studieren wird immer mehr zu einem Privileg in Deutschland. Mit der Erhebung von Studiengebühren i.d.R. etwa 500Euro pro Semester sind die Hürden und Risiken eines Hochschulstudiums im Jahre 2005 Sprunghaft weiter angestiegen.

Die Deutsche Hochschullandschaft kannte bereits vor der Einführung der Studiengebühren einen geringeren Semesterbeitrag von ca. 100Euro pro Semester. Dieser wurde direkt bei der Einschreibung fällig. Im Semesterbeitrag enthalten ist meist ein Ticket zur Benutzung des öffentlichen Verkehrsnetzes welches jedoch nicht erstattet wird, auch dann nicht wenn dieses Ticket nicht genutzt werden kann.

Bisher schloss das im Jahre 2002 novellierte Hochschulrahmengesetz die Erhebung von Studiengebühren aus. Einige Länderparlamente die die Hochschulen wie wirtschaftlich orientierte selbstfinanzierte Unternehmen sehen wollten beschlossen eine Studiengebühr ein zu führen um den Hochschulzugang einzuschränken und zusätzlicher Einnahmequellen zu eröffnen. Wegen des Verstoßes der Gesetzgebungskompetenz der Länder wurde eine Verfassungsklage durch die Bundesländer Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Hessen, Saarland, Hamburg, Bayern und Sachsen in Karlsruhe eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht gab diesen Ländern am 26 Januar 2005 insofern recht als dass ihre Kompetenzen beschnitten seien.

Die Verfassungsrichter sahen es als zumutbar an dass Studenten mit ca 1000Euro Studiengebühren pro Jahr rechnen müsse. Wirtschaftsverbände forderten damals 2500 Euro.

Beflügelt durch das Verfassungsgerichtsurteil gab es fortan die unterschiedlichsten Regelungen in den Bundesländern, wobei verschiedene Modelle eine Befreiung unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichte. Langzeitstudierende zahlen verschiedentlich nochmal bis zu 500Euro extra pro Semester, vermutlich eine Art Sanktionsaufschlag für „faule“ Studenten.

Auf die Problematik der jungen Menschen, die ohne jegliche finanzielle Absicherung in das Berufsleben starten sollen und zudem noch weitere Aufwendungen schultern müssen, reagierte die Bundesregierung mit der „kreativen“ Erfindung eines zinsgünstigen Studienkredites der verschiedentlich an gewisse Bedingungen bezüglich der Rückzahlung gekoppelt war. Freilich wurden entsprechende Finanzprodukte bereitwillig von der Finanzwirtschaft angeboten um den Studenten möglichst früh als Schuldner an die Banken zu binden.

Zum Beispiel wurden verschiedentlich Studienkredite zur Verfügung gestellt die erst nach erfolgreichem Abschluß des Studiums mit einer Verzinsung von satten 7,5% zurück gezahlt werden sollten. Es stellt sich die Frage ob jene politischen Kräfte die diese Gesetzgebung als Fortschrittlich und Gerecht gefeiert haben womöglich völlig übersehen haben dass es sich meist um junge Menschen handelt, die völlig ohne Mittel da stehen. Im Gegenzug scheinen dieselben Kräfte keine Probleme zu haben hunderte Milliarden an Banken und in Not geratene Unternehmen zu zahlen.

Seit dem 17 Juni 2008 ist Hessen das bisher einzigste Bundesland welches mehrheitlich im Landesparlament diese Mechanismen erkannt hat und die Studiengebühren wieder abgeschafft hat.

Verschiedene Staatsrechtler sehen in der Einführung von Studiengebühren einen Verstoß gegen geltendes Internationales Recht. So regelt der „ Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ (ICESCR) dass „der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muß“ (Art.13 Satz 2c ICESCR). Der Vertrag wurde am 19.12.1966 von der UN Generalversammlung einstimmig verabschiedet und am 17. Dezember 1973 von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert und ist noch heute bindend.

Im Europäischen Vergleich wird immer mehr deutlich dass Deutschland am Schlusslicht steht wenn es um die Zahl der Hochschulabgänger eines Jahrganges geht. Als gesichert gilt dass die Einführung von Studiengebühren nicht dazu geführt haben mag die Anzahl der Studienanfänger zu fördern, auch wenn dies von unserer Bundesministerin für Bildung und Forschung Frau Annette Schavan entgegen allen anderslautenden Fakten und Studien gebetsmühlenartig bestritten wird.

Will Deutschland wirklich durch Innovation und Technologieführerschaft den Wohlstand kommender Jahre halten und ausbauen, ist eine möglichst schnelle Kurskorrektur in diesem Punkt notwendig. Wir brauchen selbstverständlich auch Mut der Verantwortlichen, nämlich den Mut zu sagen dass man sich geirrt habe, oder dass die Einführung der Studiengebühren im Jahre 2005 Gift für die Bildungs- und Forschungslandschaft war.

Möglicherweise herrscht jedoch Ideenarmut und Mutlosigkeit weiterhin vor.


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