Das EU-Parlament wird gewählt, …. | Alternative Europa Plattform

Das EU-Parlament wird gewählt, ….

4. Juni 2009
By AJG

Die Parlamente der EU Staaten sind für den Vertrag von Lissabon, die Mehrheit der Bürger dagegen. Wird sich die Mehrheit oder die gewählten Parlamente durchsetzen?

Aufnahme am 4.6.2009

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, Aufnahme am 4.6.2009

Zum 7. Mal findet vom 4. bis 7. Juni 2009 die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Bürgerinnen und Bürger aus 27 EU-Mitgliedstaaten sind aufgerufen an der Europawahl teil zu nehmen. Das sind rund 375 Millionen wahlberechtigte EU-Bürgerinnen und Bürger, die in einer allgemeinen, freien, direkten und geheimen Wahl eine parlamentarische Vertretung wählen. Ein Parlament freilich noch ohne gemeinsam ratifizierten EU-Verfassung. Diese ist noch strittig. Nachdem Deutsche, Holländer und Franzosen nacheinander als mündige Bürger durch parlamentarische Beschlüsse „ausgeschaltet” wurden, darf man gespannt sein wie die Iren durch ihre Parlamentarier in den kommenden Monaten von dem Beschluss der Volksmehrheit abgebracht werden sollen um letztendlich doch den Vertrag von Lissabon zu akzeptieren . Weitere Wackelkanditaten sind , Tschechien und Polen.

Was sich hier abspielt ist ein Machtkampf zwischen Bürgermehrheiten und parlamentarischer Mehrheit, die leider teilweise meilenweit auseinander klaffen. Mittlerweile pfeifen die Spatzen es von den Dächern dass mehrheitsfähige Entscheidungen seien sie entweder getroffen von der Mehrheit der Bürger nicht mehr übereinstimmen mit den Mehrheitsentscheidungen der durch dasselbe Volk gewählten Volksvertretern.

Die Mehrheiten der EU-Bürger fühlen sich immer mehr zum „Wahlvieh” degradiert. Die Strategie scheint klar zu sein. Steht die Mehrheitsentscheidung schon durch Umfragen fest so wird eine Volksbefragung erst gar nicht zugelassen falls diese nicht passt. Ist diese bereits abgelehnt worden wie in Irland wiederhole man diese solange bis eine Mehrheit zustande kommt.

Der Begriff der Demokratie wird ad absurdum geführt. Die Erfolgsstory der parlamentarischen Demokratie weist hiermit eine der zahlreichen Schwächen auf. In einem Zeitalter indem bürgernahe Volksabstimmungen zu wenigen wichtigen Themen wie die der EU-Verfassung technisch möglich wären, wird dies jedoch noch vehement von der Mehrheit der Parlamentarier bestritten. Welches Demokratieverständnis sprich aus solcher Überlegung wenn dem Bürger die Fähigkeit einer sachlichen Entscheidung abgesprochen wird?

Freilich ist der hierdurch initiierte Machtverlust der Volksvertreter nicht unerheblich wie dies Äußerungen von Merkel, Claudia Roth und SPD-Führung bezüglich der Direktwahl des Bundespräsidenten von Bundespräsident Köhler kürzlich unterstreicht.

Besonders spannend darf der Deutsche „Michel” auf das Verfassungsgerichtsurteil sein zum Thema „EU-Verfassung” bei der die Kläger die Souveränität des Deutschen Staates in Gefahr sehen. Die Kläger der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler und Bundestagsfraktion der Linkspartei mögen erkannt haben daß breite Mehrheitsschichten nicht mehr gewillt sind ihre politische Macht bei der Wahl den Parlamentariern uneingeschränkt für 4 oder 5 Jahre ab zu geben. Ob dies auch die Karlsruher Richter so sehen mögen ist fraglich.

Ungeachtet der Entscheidung der Karlsruher Richter und der europäischen Entwicklung wird es spannend bleiben ob die klassische parlamentarische Demokratie weiterhin auch europaweit Bestand haben wird wie im Deutschen Grundgesetz verankert oder sich möglicherweise weiterentwickeln kann hin zu einer mehr bürgerfreundlichen Mehrheitsfindung zu wesentlichen wichtigen Themen.


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